Umsatzsteuer, KjG-Finanzen, Rechtsform und Co.

Rechtsform: Grundsätzlich sind alle KjGs in Rottenburg-Stuttgart ein nicht eingetragener Verein.

Die Rechtsform bestimmt den Rahmen und die Struktur einer Organisation. Die KjGs in Rottenburg-Stuttgart haben grundsätzlich die Rechtsform als „nicht eingetragener Verein“ (neV), d.h. alle KjGs auf Ortsebene, Dekanatsebene und Diözesanebene sind nicht eingetragene Vereine. Dies steht auch so in allen Satzungen. Es kann Ausnahmen geben, wie die Rechtsform eines „eingetragenen Vereins (eV), welche jedoch extra beschlossen werden müssen.

Was bedeutet es, ein nicht eingetragener Verein zu sein? Hier findest du auf alle Fragen ein FAQ

Satzung: Jede KjG hat eine Satzung.

In der Satzung werden die Regeln und Arbeitsformen bestimmt. Jede KjG hat eine Satzung, d.h. jede KjG Ortsgruppe, jede Dekanatsebene und auch der Diözesanverband hat eine eigene Satzung. Für Ortsgruppen und Dekanatsgruppen bietet der Diözesanverband Mustersatzungen an. Die Mustersatzungen beinhalten alle geltenden Regeln in der KjG, welche als KjG eingehalten werden sollen. Als Ortsgruppe oder Dekanatsgruppe habt ihr automatisch die Mustersatzung, wenn ihr euch gegründet habt. Ihr könnt andere Inhalte in eurer Satzung beschließen in Rücksprache mit der Diözesanebene. Ziel ist es, dass alle KjG ähnliche Inhalte in ihren Satzungen haben, damit Ziele und Wertvorstellungen in einer KjG in Köln oder hier bei uns gleich bleiben.

Hier findet ihr alle aktuellen Satzungen auf unserer Homepage.

KjG Ortsgruppen sind unabhängig, eigenständig und selbstbestimmt.

Aufgrund der Rechtsform als „nicht eingetragener Verein“ sind alle KjG unabhängig, eigenständige und selbstständige Jugendverbände. Als KjG sind wir nicht Teil der Kirche, denn daraus würde resultieren, dass beispielsweise der Bischof in letzter Konsequenz Entscheidungen treffen könnte. In der KjG bestimmen die Mitglieder selbstbestimmt und demokratisch, was für Aktivitäten gemacht werden und welche Personen gewählt werden für Ämter. Als KjG sind wir auch keine Untergliederung der Bundesebene, Diözesanebene oder Dekanatsebene. Jede KjG Gruppe ist eigenständig. Wir organisieren uns auf verschiedenen Ebenen, damit wir die Interessen unserer Mitglieder vertreten können, Kräfte bündeln können und uns vernetzen.

Die Finanzen

Als KjG habt ihr eure Finanzen ordentlich und nachvollziehbar zuführen. Dies umfasst beispielsweise eine saubere Übersicht aller Ein- und Ausgaben mit Rechnungen. Zusätzlich ist ein eigenes KjG Konto empfehlenswert, damit ihr unabhängig und selbstbestimmt agieren könnt. Ein eigenes Konto aufzumachen ist einfach, hier die Infos dazu: https://www.bdkj.info/themen-projekte/recht-finanzen/

Bei hohen Umsätzen (mehr als 22.000€ im Jahr) müsst ihr euch beim Finanzamt melden. Dies betrifft sehr wenige KjG Ortsgruppen. In die 22.000€ fallen auch nicht alle eure Umsätze rein, so sind z.B. Teilnehmendenbeiträge für Freizeiten nicht umsatzsteuerpflichtig.

Mehr Infos gibt’s hier.

Gemeinnützigkeit

Ein Kinder- und Jugendverband wie wir als KjG kann die Gemeinnützigkeit beantragen. Die Gemeinnützigkeit ist für Organisationen, welche einen besonderen Dienst an der Gesellschaft tun. Als KjG geben wir jungen Menschen Raum zur Persönlichkeitsentwicklung und erfüllen damit das Kriterium. Vorteil der Gemeinnützigkeit ist das Ausstellen von Spendenbescheinigungen und steuerliche Vorteile.

Wichtig: Alle KjG Gruppen, egal auf Ortsebene, Dekanatsebene oder Diözesanebene sind eigenständige nicht eingetragene Vereine und müssen daher selber die Gemeinnützigkeit beantragen.

Mehr Infos dazu gibt’s hier. 

Spenden

Wenn die Gemeinnützigkeit beantragt worden ist, können auch Spendenquittungen ausgestellt werden.

Mehr Infos dazu gibt’s hier.

Zuschüsse

Durch Zuschüsse können Aktivitäten finanziert werden. Als KjG ist es möglich, Zuschüsse von verschiedenen Trägern und Stiftungen zu erhalten. Ein bekanntes Zuschussmittel ist der Landesjugendplan in Baden-Württemberg (Oase-bw.de) über den alle KjGs Zuschüsse erhalten, weil wir Mitglied im BDKJ sind. Zuschüsse kann es geben für Freizeiten, Bildungsangebote und vieles mehr.

Mehr Infos dazu gibt’s hier.

Versicherung

Die gemeldeten KjG Mitglieder sind versichert für alle Aktivitäten, die ihr als KjG Gruppe macht. Ihr seid nicht über eure Kirchengemeinde versichert.

Mehr Infos zur Versicherung gibt’s hier.

Kontakt

Ihr habt Fragen zum Thema Recht und Finanzen? Meldet euch gerne bei uns!