dan-carlson-oTQVwECws8o-unsplash

Prävention und Schutz von Kindern und Jugendlichen

Wir als KjG treten entschieden dafür ein, Kinder und Jugendliche vor einer Kindeswohlgefährdung zu schützen und den Zugriff für Täter*innen in den eigenen Reihen zu verhindern. Alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die in der Jugendarbeit tätig sind, sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Wohl von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

Als Kinder- und Jugendverband ist uns Prävention und ein guter Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung sehr wichtig. Um dies zu gewährleisten, werden alle Leiter*innen in ihrer Gruppenleiter*innenschulung über die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen informiert, verfügen über ein Grundlagenwissen zum Thema und kennen Handlungsschritte sowie Unterstützungsmöglichkeiten im Falle eines Verdachts.

Wissenwertes und diverse Materialien

Präventionsleitlinien

Aufgrund der zentralen Bedeutung von Präventionsarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigen wir uns als Verband kontinuierlich mit dieser Thematik und entwickeln uns laufend weiter. Unsere aktuellen Präventionsleitlinien findet ihr hier:

Sexualpädagogik

Sexualität ist ein wichtiges Thema für junge Menschen. Es beschäftigt sie, was mit ihrem Körper und mit ihren Gefühlen passiert an der Schwelle zum Erwachsenwerden. Sie lernen verschiedene Lebensformen kennen und kommen mit Themen wie Verhütung und Abtreibung in Kontakt. Klar, dass dazu Fragen entstehen. Fragen, die Jugendliche nicht nur mit ihren Eltern besprechen, sondern auch mit Gleichaltrigen und Vertrauenspersonen. Ob gewollt oder nicht: Sexualität ist in der Jugendarbeit ein Thema.

Unser Kernziel lautet dabei: Kinder stark machen! Als KjG wollen wir junge Menschen in der Auseinandersetzung mit diesen Themen begleiten und unterstützen. Dazu haben wir die Arbeitshilfe “Erste Allgemeine Verunsicherung” herausgegeben, die eine gute Grundlage für die sexualpädagogische Arbeit innerhalb der KjG bietet:

Schulungen und Vertiefungsveranstaltungen

Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit müssen spätestens fünf Jahre nach ihrer letzten Präventionsschulung an einer Vertiefungsveranstaltung teilnehmen. Durch diese Veranstaltungen werden die Teilnehmenden für die Thematik sensibilisiert und sie lernen die Handlungsempfehlungen zum Schutzauftrag kennen. 

Über eurer Jugendreferat finden immer wieder Vertiefungsschulungen statt. Eine Terminübersicht findet ihr hier unter Schulungstermine.

Wenn ihr nichts Passendes findet, dann meldet euch gern bei uns.

Institutionelles Schutzkonzept

Jede KjG-Gruppe ist dazu verpflichtet ein „Institutionelles Schutzkonzept“ vorzulegen. Hierin werden alle Bemühungen eines Trägers um die Prävention von sexualisierter Gewalt gebündelt.

Als KjG Rottenburg-Stuttgart arbeiten wir mit folgendem Schutzkonzept auf Diözesanebene und richten unsere Veranstaltungen und Maßnahmen daran aus.

Ihr habt die Möglichkeit euch dem Schutzkonzept eurer Kirchengemeinde/Seelsorgeeinheit anzuschließen. Tretet dazu in Kontakt mit eurem Pfarrbüro.

Wenn ihr ein eigenes Schutzkonzept erstellen wollt, dann haben wir für euch folgende Materialien:

Falls ihr Unterstützung bei der Ausarbeitung braucht, dann meldet euch gern bei uns.

Erweitertes Führungszeugnis

Alle Ehren- und Hauptamtlichen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten und begleiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen. Auf der Website vom Bundesjustizamt findet ihr weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis und dessen Inhalte.

Die Beantragung eines eFZ erfolgt beim jeweiligen örtlichen Einwohner*innenmeldeamt oder auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Wenn das Zeugnis vorliegt, muss es einer zuständigen Person zur Einsicht vorgelegt werden. Diese Person stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, und bestätigt somit, dass keine Einträge vorliegen.

WICHTIG: Im Umgang mit den erweiterten Führungszeugnissen sind einige Regelungen zu beachten:

  • Das eFZ darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein
  • Es muss alle fünf Jahre neu vorgelegt werden
  • Das eFZ verbleibt bei dem*der Leiter*in als Antragsteller*in. Es darf lediglich eingesehen werden, nicht aber kopiert oder anderweitig archiviert.

Hier einige hilfreiche Materialien rund um das erweiterte Führungszeugnis:

Ehrenerklärung und Selbstauskunft

Das Bundeskinderschutzgesetz beinhaltet auch die Möglichkeit eine Selbstverpflichtungserklärung abzugeben. Diese könnt ihr bei nur einmaligem kurzfristigem Engagement oder als Übergangslösung bis euer erweitertes Führungszeugnis eingesehen wurde, benutzen. Darin versichert ihr, dass ihr alles tut, um das Wohl der euch anvertrauten Kinder zu schützen.

Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kirche

Wir beteiligen wir uns aktiv an den Aufarbeitungsprozessen zu sexualisierter Gewalt in der Kirche. Alle Infos dazu findet ihr hier.

Unterstützung

Bei Fragen und Unterstützungsbedarf meldet euch gerne bei unserer Vertrauensperson und KjG-Bildungsreferentin Dany Klaß 

E-Mail: dklass@bdkj-bja.drs.de

Telefon oder Messenger: 0177 6893 668.

 

Weitere Ansprechpartner*innen:

BDKJ/BJA Kinderschutzteam

E-Mail: kinderschutz@bdkj.info

Telefon: 07153-3001-234

Handy in den Ferien:

0151-53781414 

Homepage bdkj.info

 
 

Hotline der Diözese Rottenburg-Stuttgart

für Opfer sexualisierter Gewalt

Telefon: 0800-1201000