Das Steueränderungsgesetz bringt spürbare Erleichterungen für Engagierte und Vereine:
Höhere Pauschalen
- Übungsleiterpauschale: 3.300 €
- Ehrenamtspauschale: 960 € → Einnahmen bis dahin bleiben steuerfrei
Mehr rechtliche Sicherheit Haftungsprivileg gilt künftig bis 3.300 € Vergütung/Jahr
Entlastung für kleine Vereine
- Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: 50.000 €
- keine Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bis 100.000 € Einnahmen – ein Schritt zum Bürokratieabbau
Photovoltaik erlaubt PV
- Anlagen gefährden die Gemeinnützigkeit nicht mehr
- damit können Vereine einen Beitrag zur Energiewende leisten
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