Steuer-Neuerungen für dein Ehrenamt

Das Steueränderungsgesetz bringt spürbare Erleichterungen für Engagierte und Vereine:

Höhere Pauschalen

  • Übungsleiterpauschale: 3.300 €
  • Ehrenamtspauschale: 960 € → Einnahmen bis dahin bleiben steuerfrei

Mehr rechtliche Sicherheit Haftungsprivileg gilt künftig bis 3.300 € Vergütung/Jahr

Entlastung für kleine Vereine

  • Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: 50.000 €
  • keine Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bis 100.000 € Einnahmen – ein Schritt zum Bürokratieabbau

Photovoltaik erlaubt PV

  • Anlagen gefährden die Gemeinnützigkeit nicht mehr
  • damit können Vereine einen Beitrag zur Energiewende leisten

Bei Fragen meldet euch bei unserem Geschäftsführer Martin per Mail: KJGGF@bdkj-bja.drs.de oder Telefon 071533001130.