Senkung des Betreuer*innen Schlüssel für Freizeiten unter Pandemie Bedingungen

Um den Betreuungsmehraufwand, durch die Umsetzung der Corona-Verordnung bei Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in diesem Sommer gerecht zu werden, hat das Sozialministerium kurzfristig eine finanzielle-Entlastung beschlossen.

Um diesem Mehraufwand Rechnung zu tragen, wird die Teilnehmer-Betreuer-Relation befristet für die Zeit vom 02.06.2020 bis 31.10.2020

  • Nach Nr. 10.2.1. der VwV außerschulische Jugendbildung bei Erholungsaufenthalten in Heimen und Zeltlagern von 11:1 auf bis zu 5:1 und
  • Nach Nr. 10.2.2 der VwV außerschulische Jugendbildung bei Jugendgruppenfahrten von 6:1 auf ebenfalls bis zu 5:1

abgesenkt. Damit können im Rahmen des üblichen Verfahrens Zuschüsse auf Basis der tatsächlich eingesetzten pädagogischen Betreuer*innen bis zu einer Teilnehmer-Betreuer-Relation von 5:1 gewährt werden.

Dies gilt auch für Tagesersatzangebote, wenn sie mindestens 5 Tage in Folge stattfinden.