KjG-Mitgliedschaft
Schön, dass Du dabei bist!
Die KjG lebt davon, das Menschen mitmachen, mitgestalten und Verantwortung übernehmen. Als Mitglied bist du Teil einer Gemeinschaft, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Raum gibt, ihre Freizeit zu gestalten, Neues zu lernen, mitzubestimmen und die Welt mitzugestalten.
Mitgliedschaft bedeutet bei uns mehr als nur „auf einer Liste stehen“. Sie macht Deine Zugehörigkeit zur KjG sichtbar und stärkt unsere Arbeit – vor Ort und im gesamten Verband.
Einblicke, in die Arbeit und die Wirkung der KjG vor Ort bekommst Du hier: KjG-Imagefilm
Du hast Fragen zu Deiner Mitgliedschaft? Wende Dich gerne an Deine Pfarrleitung oder Leitungsrunde vor Ort oder an die KjG-Diözesanstelle.
Hier lassen sich vielleicht schon einige Deiner Fragen klären:
Mitbestimmen: Als Mitglied kannst du Du Dich demokratisch in der KjG beteiligen und bei Mitgliederversammlungen Deine Stimme einbringen.
Dazugehören: Du bist Teil einer Gemeinschaft – von Deiner KjG vor Ort bis zum KjG-Diözesan- und Bundesverband.
Weiterkommen: Die KjG bietet Bildungs- und Qualifizierungsangebote, in denen Du Dich ausprobieren, Neues lernen und Verantwortung übernehmen kannst!
Sparen: Als Mitglied profitierst Du von Vergünstigungen bei verschiedenen Veranstaltungen und Angeboten.
Informiert sein: Du erhälst Informationen und Kommunikation aus Deiner KjG und kannst erfahren, was gerade läuft.
Sicher sein: KjG-Mitglieder sind bei KjG-Veranstaltungen und -Aktionen versichert.
KjG sichtbar machen: Mit Deiner Mitgliedschaft zeigst Du: Ich gehöre zur KjG und unterstütze ihre Arbeit.
Gemeinsam etwas bewegen: Mit Deinem Mitgliedsbeitrag unterstützt Du die KjG-Arbeit auf verschiedenen Ebenen – von der KjG vor Ort über die Diözese bis hin zur Bundesebene.
Der aktuelle Mindestbeitrag beträgt 20 € pro Jahr.
Deine KjG-Gemeinde kann einen höheren Mitgliedsbeitrag festlegen. Dieser Mehrbetrag bleibt in Deiner Gemeinde und unterstützt damit direkt die KjG-Arbeit vor Ort.
Wohin fließen die 20 €?
Damit Du nachvollziehen kannst, was mit Deinem Mitgliedsbeitrag passiert, zeigen wir Dir hier die Aufteilung anhand der Daten aus dem Jahr 2025.

Kurz gesagt: Dein Beitrag finanziert nicht nur die Arbeit Deiner KjG vor Ort. Er ermöglicht auch Bildungsangebote, Versicherungsschutz, die Arbeit des Diözesan- und Bundesverbandes und sichert die Interessenvertretung der KjG in Kirche und Politik. Und: Ab dem 21. Mitglied bleibt der entsprechende Anteil vollständig in Deiner KjG-Gemeinde.
Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband ist etwas ganz Selbstverständliches.
Nach dem Probetraining wird man Mitglied im Sportverein. Man wird Mitglied im Chor oder Musikverein, bei der Feuerwehr oder in der Narrenzunft.
Warum also nicht auch in der KjG?
Wenn Du regelmäßig bei Gruppenstunden, Aktionen oder Freizeiten dabei bist, ist die Mitgliedschaft der nächste Schritt: Du gehörst nicht nur dazu – Du kannst auch mitbestimmen und mitgestalten.
Die KjG ist ein Kinder- und Jugendverband. Unsere Arbeit wird zu einem großen Teil von Ehrenamtlichen getragen. Die Mitglieder sind dabei die Grundlage unseres Verbandes.
In der KjG gibt es verschiedene Möglichkeiten, Mitglied zu werden. Welche passt, hängt davon ab, wie Du Dich gerade einbringen möchtest.
Dauermitgliedschaft – aktiv dabei
Du möchtest regelmäßig bei der KjG mitmachen und Teil des Verbandes sein? Die Dauermitgliedschaft ist die klassische KjG-Mitgliedschaft.
Damit kannst Du:
- bei Aktionen, Gruppenstunden und Freizeiten mitmachen
- Dich in der KjG einbringen und mitbestimmen
- bei Mitgliederversammlungen Deine Stimme nutzen
- von Vergünstigungen profitieren
- Angebote zur Bildung und Qualifizierung nutzen
- Versicherungsschutz bei KjG-Aktionen erhalten
- Teil der KjG-Gemeinschaft sein
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.
Schnuppermitgliedschaft – erstmal ausprobieren
Du möchtest die KjG erst einmal kennenlernen? Dann kannst Du eine Schnuppermitgliedschaft nutzen.
Sie ist:
- kostenlos
- unkompliziert
- bis zum Ende des Kalenderjahres gültig
- die Schnuppermitgliedschaft geht zum Ende des Jahres in die Dauermitgliedschaft über, wenn Du diese nicht bis zum Ende des Jahres kündigst
So kannst Du KjG-Angebote kennenlernen und herausfinden, ob die KjG zu Dir passt.
Fördermitgliedschaft – verbunden bleiben
Du bist der KjG verbunden, möchtest aber nicht mehr regelmäßig aktiv mitmachen? Dann kannst Du Fördermitglied werden.
Die Fördermitgliedschaft eignet sich zum Beispiel für:
- ehemalige Leitende
- Eltern
- ehemalige KjG-Mitglieder
- Unterstützer*innen der KjG
- Menschen, die der KjG weiterhin verbunden bleiben möchten
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du die KjG-Arbeit und bleibst Teil des KjG-Netzwerks.
**Mindestbeitrag: 40 € pro Jahr. 30 € bleiben vor Ort, 5 € gehen an den Diözesanverband und 5 € unterstützen den Thomas Morus e.V.**
Einzelmitgliedschaft – KjG ohne KjG vor Ort
Du möchtest Mitglied der KjG werden, aber in Deiner Gemeinde gibt es keine KjG? Dann ist eine Einzelmitgliedschaft auf Dekanats- oder Diözesanebene möglich.
Dann geht’s ganz einfach:
👉 Digitale Beitrittserklärung
Jetzt digitale Beitrittserklärung ausfüllen!
Alternativ kannst Du die Beitrittserklärung auch ausdrucken und bei Deiner KjG vor Ort abgeben.
Umzüge, neue Kontaktdaten oder andere Änderungen können immer mal vorkommen.
Du möchtest
- Deine persönlichen Daten ändern,
- Deine Vertragsdaten anpassen,
- Fragen zu Deiner Mitgliedschaft klären oder
- Deine Mitgliedschaft kündigen?
Dann melde Dich bei uns.
KjG-Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart
📧 kjg@bdkj-bja.drs.de
📞 07153 3001-129
Natürlich kannst Du Dich bei Fragen auch an Deine KjG-Pfarrleitung oder Leitungsrunde vor Ort wenden.
Eine Kündigung muss schriftlich bis zum 31. Dezember beim KjG-Diözesanverband bzw. bei der zuständigen KjG-Pfarrleitung eingegangen sein, damit sie für das folgende Kalenderjahr wirksam wird.
Wichtig: Bereits entrichtete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.
Wenn Du unsicher bist, an wen Du Deine Kündigung schicken musst, frag einfach bei Deiner KjG vor Ort oder der Diözesanstelle nach.
Du möchtest mehr über die KjG erfahren?
Auf www.kjg-drache.de findest Du Informationen zu unseren Angeboten, Veranstaltungen, Bildungsangeboten und zur KjG vor Ort.
Deine KjG-Gruppe vor Ort informiert Dich außerdem über Gruppenstunden, Aktionen, Freizeiten und weitere Angebote in Deiner Gemeinde.
Schön, dass Du Teil der KjG bist!
Versicherungsschutz – was ist abgesichert?
Deine Mitgliedschaft bringt nicht nur Gemeinschaft und Mitbestimmung, sondern auch einen wichtigen praktischen Vorteil:
KjG-Mitglieder sind bei KjG-Aktivitäten versichert.
Die Unfallversicherung greift bei Unfällen im Rahmen der KjG-Arbeit. Dazu gehören beispielsweise:
- Gruppenstunden
- Freizeiten und Zeltlager
- Ausflüge und Fahrten
- Wanderungen und Reisen
- Bildungsangebote, Kurse und Seminare
- Tagungen und Treffen
- KjG-Veranstaltungen
- sportliche Aktivitäten im Rahmen der KjG, zum Beispiel Fußball, Volleyball, Schwimmen oder Wintersport
Auch der unmittelbare Hin- und Rückweg zu einer versicherten KjG-Veranstaltung ist mitversichert.
Die Unfallversicherung kann unter anderem Leistungen bei dauerhaften Unfallfolgen, im Todesfall, bei Krankenhausaufenthalten, Bergungskosten sowie bestimmten zusätzlichen Unfallfolgen umfassen.
Für Leitende gibt es darüber hinaus einen Rechtsschutz im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verband, beispielsweise wenn aufgrund einer behaupteten Aufsichtspflichtverletzung rechtliche Forderungen gegen sie gerichtet werden.
Gut zu wissen
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf KjG-Aktivitäten. Er ist keine allgemeine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung und ersetzt beispielsweise keine private Haftpflichtversicherung.
Die konkreten Versicherungsbedingungen und Versicherungssummen können im Detail von der jeweiligen Versicherung und den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen abhängen. Für die KjG Rottenburg-Stuttgart gilt die verbandliche Versicherung über die Württembergische Versicherung.
Du hast einen Schaden oder bist unsicher, ob etwas versichert ist?
Dann melde Dich möglichst schnell bei Deiner KjG-Pfarrleitung oder der Diözesanstelle. Dort bekommst Du Unterstützung beim weiteren Vorgehen.
Für Leitende gibt es darüber hinaus einen Rechtsschutz im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verband, beispielsweise wenn aufgrund einer behaupteten Aufsichtspflichtverletzung rechtliche Forderungen gegen sie gerichtet werden.
Gut zu wissen
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf KjG-Aktivitäten. Er ist keine allgemeine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung und ersetzt beispielsweise keine private Haftpflichtversicherung.
Die konkreten Versicherungsbedingungen und Versicherungssummen können im Detail von der jeweiligen Versicherung und den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen abhängen. Für die KjG Rottenburg-Stuttgart gilt die verbandliche Versicherung über die Württembergische Versicherung.
Du hast einen Schaden oder bist unsicher, ob etwas versichert ist?
Dann melde Dich möglichst schnell bei Deiner KjG-Pfarrleitung oder der Diözesanstelle. Dort bekommst Du Unterstützung beim weiteren Vorgehen.