Der Bundesrat der Katholischen Jungen Gemeinde (KjG) berät über die Arbeit des KjG Bundesverbandes und beschließt über dessen laufende Angelegenheiten. Er setzt sich aus zwei Vertreter*innen unterschiedlichen Geschlechts aus jedem der 24 Diözesanverbände der KjG zusammen und tritt zweimal im Jahr (im Herbst und Frühjahr) zusammen. Er soll die Arbeit der Diözesanverbände und des Bundesverbandes enger miteinander verzahnen.