Änderungen an Satzung und Geschäftsordnung

Auf der Diözesankonferenz wurden Änderungen an Satzung und Geschäftsordnung beschlossen. Diese sollen die Arbeit in den KjG-Gemeinden vereinfachen und gleichzeitig die Beteiligung von Mitgliedern stärken.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Mitgliederversammlungen sind künftig beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und die Mehrheit der Stimmen bei der Versammlung liegt.
  2. Protokolle der Mitgliederversammlung müssen spätestens 8 Wochen nach der Versammlung den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
  3. Die Aufgaben der Pfarrleitung wurden konkretisiert:
    • Mitgliedergewinnung und Mitgliederpflege
    • Meldung der Mitglieder an die Diözesanstelle
    • Meldung der Mitglieder an die Diözesanstelle

Die Änderungen sollen demokratische Beteiligung stärken und die Arbeit vor Ort praktikabler machen.

Die aktualisierte Satzung veröffentlichen wir, sobald alle Änderungen offiziell genehmigt wurden.

Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit melden!

Sharepic, junge Menschen auf einer Konferenz, stimmen über etwas ab